Die Brut und Setz Zeit.
Die Zeit in der unsere Wildtiere ihre Baby bekommen.

1. April bis zum 15. Juli

 

In guter Zusammenarbeit

mit dem Tierheim Buchholz i.d. Nh

Hundehalter sind Tierschützer!

Schützen Sie also doch auch unsere Wildtiere!

Brut und Setz Zeit

Wird die Zeitspanne im Jahr bezeichnet in der die meisten unserer Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und besonders geschützt werden müssen.

Warum sollte ich meinen Hund in der Brut und Setz Zeit an der Leine behalten?

In erster Linie sind wir Hundebesitzer doch auch Tierliebhaber. Und unsere Tierliebe beschränkt sich doch nicht nur auf unseren Hund. Oder ?

Stellen wir uns vor, dass unser geliebte Hündin Junge bekommen würde, oder erinnern wir uns einfach an die Zeit als unser Hund noch ein kleiner verspielter Welpe war. Würden wir unser Welpen schutzlos anderen Tieren überlassen? Auch wenn diese „nur spielen“ wollten? Mit Sicherheit nicht !

Und genau daran sollten wir denken wenn wir mit unseren Hunden in Feld, Wald und Flur spazieren gehen.

Es geht nicht nur darum, das ein Hund z.B. ein Reh hetzt oder direkt angreift. Kleine Störungen können bereits über Leben und Tod entscheiden. Entfernt sich die Ricke ( Reh Muttertier ) zu lange von dem Nachwuchs kann es oft schon ausreichen, um das Rehkitz zu schädigen. Stellen Sie sich vor, wie nicht nur Sie mit ihrem Hund spazieren gehen, sondern auch noch viele anderen Hundebesitzer. Wenn es bei einer solchen Dichte von Spaziergängern immer wieder zu Störungen kommt besteht für die Kitze LEBENSGEFAHR! 

Während die Jungtiere von Wildschwein, Stockente und Hase bereits erste Gehversuche wagen, erwarten Jäger in den nächsten Wochen den Nachwuchs vom Reh in den Revieren. Mitunter liegt die Wildtier-Kinderstube an oft genutzten Wanderrouten und in unmittelbarer Nähe zu Ortschaften. Anlässlich der Brut- und Setzzeit zahlreicher Wildarten appelliert der Deutsche Jagdverband (DJV) an Erholungssuchende: Abstand halten! Ein kleiner Hase in der Wiese oder ein einsames Kitz am Waldrand – der Beschützerinstinkt wird bei vielen Menschen geweckt. Doch, so erklärt Torsten Reinwald, Pressesprecher des Deutschen Jagdverbandes (DJV): „Allein ist nicht gleich verwaist. Ducken und Tarnen schützt vor Fressfeinden wie dem Fuchs. Das Muttertier kommt nur zum Füttern vorbei." Haftet menschlicher Geruch am Nachwuchs, verstoßen Reh oder Feldhase ihr Junges – der Hungertod droht. Im Zweifelsfall sollten Tierfreunde den ortsansässigen Jäger informieren, der den Zustand der Jungtiere einschätzen kann.

In der Zeit von Mitte März bis Mitte Juli gilt in vielen Kommunen eine grundsätzliche Leinenpflicht für Hunde, die Regelungen sind aber sehr unterschiedlich. Auskunft gibt das zuständige Ordnungsamt. Der DJV appelliert an Hundebesitzer, in der Brut- und Setzzeit grundsätzlich auf ausgewiesenen Wegen zu bleiben und ihre Vierbeiner an der Leine zu führen. In Niedersachsen beginnt die Leinenpflicht ab dem 1.April und geht bis zum 15. Juli.

Trotz der guten Tarnung sind die Jungtiere freilaufenden Hunden schutzlos ausgesetzt und bieten, wenn sie einmal entdeckt werden, eine leichte Beute. Auch für werdende Muttertiere besteht Gefahr: Vor der anstehenden Geburt sind sie stressempfindlich und im Aktionsradius eingeschränkt. Ein freilaufender Hund kann Rehe zu Tode hetzen oder Fehlgeburten verursachen. Besondere Achtsamkeit ist geboten, wenn Spaziergänger auf eine Bache mit Nachwuchs treffen. Wildschweine sind sehr wehrhaft und verteidigen ihre Frischlinge. Hunde, die sich zu nah an den Nachwuchs wagen, können so schwer verletzt werden.

Wir freuen uns auf ein gutes und verständnisvolles Zusammenleben mit allen Hundehalterinnen und Haltern !


Quelle: DJV

Weitere Informationen:

http://www.ml.niedersachsen.de/port

Quelle: jagderleben.de

Weitere Informationen:

Jedes Jahr das gleiche Leid

Es ist wieder soweit: Die Hochsaison der wildernden Haustiere geht einher mit den Brut- und Setzzeiten. Warum Jägerinnen und Jäger alljährlich vor vermeidbarem Tierleid warnen, macht ein aktueller Fall aus Bayern deutlich.
© Christian FahrmairDas ist der Mischling, der die Ricke bei Erding gerissen hat.Die Revierpächter eines Jagdreviers im Landkreis Erding haben Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz gestellt. Hintergrund ist das Hetzen und Töten eines beschlagenen Rehes durch einen hochläufigen Mischlingshund. 'Die dramatischen Szenen wurden von Passanten beobachtet und mit dem Handy fotografiert.' Sie hätten jedoch nicht eingreifen können, sodass für die Ricke und ihr ungeborenes Kitz jede Hilfe zu spät kam. Der Revierinhaber versuche nun zusammen mit dem Kreisjagdverband Erding durch eine Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu verhindern, dass sich weitere derartige Fälle ereignen, so der Vorsitzende des Kreisjagdverbandes, Thomas Schreder. 'Der einzig richtige Weg war jetzt, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen und auf die Aufklärung durch die zuständigen Behörden zu drängen.' Dem Revierpächter ginge es dabei nicht um den entgangenen Erlös aus dem Wildbretverkauf, vielmehr sei es eine wichtige Aufgabe der Jäger, als 'Anwalt der Wildtiere' für deren Schutz zu sorgen.

Hunde reißen Rehkitz

Die Passanten, Polizisten und die Jägerschaft von Neumarkt am Wallersee (Flachgau) sind verärgert. Ein Kitz wurde von zwei Hunden verstümmelt, ein Jäger gab den Fangschuss. Die Vierbeiner sind Wiederholungstäter.
© H. SchwaigerVermeibares Leid: Dieses Bockkitz wurde von den Hunden gerissen.Spaziergänger hörten am Mittwoch, 8. Oktober, gegen 14 Uhr in einem Wald nahe der Ortschaft Wertheim, ein klagendes Reh, berichtete der Jagdleiter Peter Eichinger der Redaktion. Bei der Nachschau sahen sie zwei Hunde die ein noch lebendes Rehkitz anschnitten. Kurz nachdem die verständigten Polizisten eintrafen, ließ das vierbeinige Duo von seiner Beute ab und flüchtete in Richtung Ortschaft. Dem Jungtier wurden die Hinterläufe zerbissen, der benachrichtigte Aufsichtsjäger erlöste es.

'Bei den flüchtigen Hunden handelte es sich um einen Jack Russel Terrier und einen Mischling', so Eichinger. Es war nicht das erste mal, dass dieses Gespann beim Jagen im Wald beobachtet wurde. Laut Eichinger haben die Revierjäger die Hundehalterin immer wieder ermahnt, dem Treiben ein Ende zu setzten - offensichtlich ohne Erfolg. Der Terrier wurde kurze Zeit später von den Beamten beim Hetzen eines Hasens in einem Feld gesehen. Die Polizisten fingen den Hund ein und brachten ihn zur Besitzerin. Auf ihrem Reiterhof trafen sie auch den Mischling an. Beide Vierbeiner waren noch schweißverschmiert.

Die Reiterin erwartet nun eine Schadensersatzklage. 'Die Jägerschaft bekommt für ein gerissenes Rehkitz 240 Euro', teilte Eichinger mit. Dazu kämen noch die eingeleiteten Verfahren der Ordnungsbehörde. Johann Wieland von der Polizeiinspektion Neumarkt teilte mit: 'Die Halterin erwartet eine Verwaltungsanzeige nach dem Jagdgesetz'. Trotz des unschönen Vorfalls war Bezirksjägermeister Josef Zauner erfreut: 'Eine gute Zusammenarbeit zwischen Jägern und Executive.'

al/live.php?navigation_id=36278&article_id=132036&_psmand=7

http://www.jagderleben.de/hunde-reissen-rehkitz

RECHTSGRUNDLAGEN 

 

Niedersächsisches Gesetz 
über den Wald und die Landschaftsordnung 
(NWaldLG)
Vom 21. März 2002

Zum 31.03.2018 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Stand: 

letzte berücksichtigte Änderung: § 15 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.06.2016 (Nds. GVBl. S. 97)

 

 

Siebenter Teil 

Verhalten in der freien Landschaft

§ 33 

Pflichten zum Schutz vor Schäden

 

 

(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,

1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde

 

  1. nicht streunen oder wildern und

 

  1. in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind,

 

 

 

Hegering Buchholz i.d. Nordheide            

in der Landesjägerschaft Niedersachsen

In der Jägerschaft Landkreis Harburg



Buchholz in der Nordheide

Hegeringleiter: Christof Aldag

Emsener Dorfstr. 9

21224 Rosengarten

Telefon: 04108 / 1751 

Mobil: 0157 / 30195046

 

Mail:beate.aldag@heitmannshof.de

 

Kontakt:

Info@hegering-buchholz.de