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www.JLH-online.de
Zudem gibt das Veterinäramt folgende Hinweise:
§ Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden
§ Tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel (etwa Enten, Gänse, Schwäne) sind dem Veterinäramt zu melden
§ Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.
Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren
Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Ihr Ausbruch kann zudem immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und fleischverarbeitende Industrien haben Beim Menschen
wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung das
Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen als hoch ein.
Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis Harburg – Allgemeinverfügung des
Kreisveterinäramts: Stallhaltung für Geflügel ist ab Dienstag, 17.11. 2020, verpflichtend - Verschärfte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich
In den vergangenen Wochen hat sich die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) oder Geflügelpest in ganz
Norddeutschland ausgebreitet. Nun wurde auch bei einer an der Elbe verendeten Graugans im Landkreis Harburg der hoch ansteckende Virus-Typ H5N8 festgestellt. Daher ordnet der Landkreis Harburg wie
andere betroffene niedersächsische Landkreise die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet an. Damit dürfen ab Dienstag, 17. November 2020, Geflügelhalter ihre Tiere nicht mehr unter freiem
Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das
Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss.
Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das
Veterinäramt umfasst: „Das Friedrich-Löffler-Institut hat bei einer in Stöckte (Stadt Winsen/Luhe) tot aufgefundenen Graugans eine Erkrankung mit der aviären Influenza vom Typ H5N8 bestätigt. Auf dem
Hintergrund des Vogelzugs müssen wir von einer möglichen Verbreitung der Geflügelpest im gesamten Kreisgebiet ausgehen und ordnen deshalb zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Harburg die
sofortige Stallpflicht an.“
Lediglich in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Aufstallungspflicht, zum Beispiel für Gänse-
oder Entenhaltungen, bei denen keine Aufstallungsmöglichkeiten existieren, auf Antrag möglich. Das dafür notwendige Formular kann auf der Web-Site des Landkreises www.Landkreis-Harburg.de(Suchbegriff: „Geflügelpest“) heruntergeladen werden. Für Kleinst- und Hobbyhalter dürfte diese Möglichkeit in der Regel nicht greifen.
Über die Aufstallungsverpflichtung hinaus haben alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, im
gesamten Kreisgebiet die gesetzliche Verpflichtung, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
§ Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung beim Veterinäramt ihre Adresse und
die Zahl des gehaltenen Geflügels melden.
§ Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Grund:
Darüber fliegende Zugvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben.
Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.
§ Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand
(auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder
-auslauf betreten hat. Für betriebsfremde Personen müssen unbedingt Desinfektionsmatten und Schutzkleidung ausgelegt werden.
§ Bei Krankheits- oder Todesfällen bei Tieren müssen die Halter unbedingt das Veterinäramt
des Landkreises Harburg
(Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de) kontaktieren und die Ursache
abklären lassen. Auch tote Wasservögel wie Gänse oder Enten – aber nicht jeder Singvogel – sollten dem Veterinäramt des Landkreises Harburg gemeldet werden.
Der Veterinärdienst des Landkreises überprüft die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und weist alle
Halter gezielt auf ihre Verpflichtungen hin. Zudem gibt das Veterinäramt folgende Hinweise:
§ Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln
vermeiden
§ Tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel (etwa Enten, Gänse, Schwäne) sind dem
Veterinäramt zu melden
§ Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel
vermeiden.
Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren
Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Ihr Ausbruch kann zudem immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und fleischverarbeitende Industrien haben Beim Menschen
wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung das
Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen als hoch ein.
#Geflügelpest #Landkreis_Harburg
Vorsicht ist geboten! Ein weiterer wichtiger Grund die Hunde an der Leine zu führen. Informieren Sie unbedingt auch die Hundehalter in den Revieren!
Die Tularämie ist eine hochansteckende Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Sie wird durch Bakterien der Art Francisella tularensis hervorgerufen. "Die Tularämie ist eine hochansteckende Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung", heißt es beim Laves. Eine Sprecherin rät, auffallend zutrauliche oder gar tote Wildtiere auch wegen möglicher anderer Krankheiten nicht anzufassen. Auch sonst sei Vorsicht geboten: "Wir empfehlen etwa den Jägern, beim Ausnehmen der Tiere unbedingt Handschuhe und Mundschutz zu tragen." Die Krankheit sei meldepflichtig.
In den Revieren sind bereits die ersten Bachen (weibliche Wildschweine) mit Frischlingen unterwegs!
Besondere Vorsicht ist geboten!
Insbesondere nicht angeleinte Hunde, die Abseits der Wege stöbern, sind gefährdet. Fühlen sich die Wildschweine bedroht, insbesodere wenn Frischlinge vorhanden sind, greifen sie gnadenlos an! Halten Sie zur Vorsicht ihren Hund am besten an der Leine und bleiben Sie auf den Wegen !
www.tierseucheninfo.niedersachsen.de
ASP Afrikanische Schweinepest