Alle 2,5 Minuten passiert ein Wildunfall. Dann suchen Jägerinnen und Jäger in Deutschland mit Hunden verletzte Tiere und stellen Bescheinigungen für Autofahrer aus. Damit es künftig weniger kracht, fördern Jägerinnen und Jäger Erforschung und Bau von Querungshilfen oder Wildwarnanlagen an Straßen.

Nach einem Unfall mit einem Wildtier, nimmt die Polizei den Unfall auf.

 

Unfallstelle sofort absichern und ggf andere Verkehrsteilnehmer warnen.

 

Immer 110 anrufen und die Polizei informieren. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Jäger der sich um das Wildtier kümmert.

Dann ruft die Polizei – auch mitten in der Nacht – den für das Revier zuständigen Jäger oder die zuständige Jägerin an. Diese/r stellt die Wildunfallbescheinigung aus, entsorgt das überfahrene Wild und übernimmt eventuell notwendige Fangschüsse oder Nachsuchen. Das machen Jäger und Jägerinnen freiwillig und ehrenamtlich. Eigentlich wäre es Aufgabe der Straßenbaulastträger.

Was tun bei einem Wildunfall?

Als erste Maßname sollte man versuchen diese Unfälle zu vermeiden. Wildtiere wie Reh, Hirsch und Wildschweine kreuzen oftmals unverhofft die Fahrbahn. Nicht immer bleibt Zeit zum Reagieren!

Um Wildunfälle zu vermeiden hilft nur: Fuß vom Gas


Wild kennt weder Sommerzeit noch Verkehrsregeln. Deshalb heißt es für Autofahrer: Fuß vom Gas in der Dämmerung. Nach der winterlichen Fastenzeit sind Pflanzenfresser im Morgengrauen und in der Abenddämmerung verstärkt auf der Suche nach frischem Grün. Denn Fellwechsel, Geweihaufbau und die anstehende Geburt des Nachwuchses sind sehr Kräfte zehrend. Zudem sind bei den Rehen die jungen, geschlechtsreifen Böcke auf Reviersuche.

Knapp 222.000 Wildtiere lassen Ihr Leben auf der Straße

Die Wildunfallstatistik 2014, die der DJV vorgelegt hat, zeigt einen leichten Abwärtstrend bei Unfällen mit Reh, Wildschwein oder Hirsch: Im Vergleich mit dem 5-Jahres-Durchschnitt der Vorjahre minus 2 Prozent. Beim Wildschwein sind es sogar minus 6 Prozent. Knapp 222.000 große Säugetiere ließen laut DJV-Statistik 2014 ihr Leben auf der Straße, am häufigsten Rehwild (193.000).

Verkehrsdichte steigt stetig

Der leichte Rückgang der Wildunfallzahlen ist laut DJV jedoch kein Grund zu übermäßiger Freude: Seit 1975 ist die Verkehrsdichte um das Vierfache gestiegen, die Zahl der Wildunfälle hat sich verfünffacht. Täglich rollen 48.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden und Streckenabschnitt über deutsche Autobahnen. Auf Bundesstraßen sind es bis zu 9.000. Selbst für große Säuger, wie etwa Rothirsche, wirkt eine Straße bei einer Verkehrsdichte ab 10.000 Fahrzeugen pro 24 Stunden bereits wie eine unüberwindbare Barriere – das zeigte das DJV-Projekt „Barrieren überwinden“ in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Universität Kiel.

Wenn Wildunfälle Autos beschädigen – Was für die Kfz-Versicherung wichtig ist

Deutscher Jagdverband e.V. (DJV) gibt kostenlosen Ratgeber mit Pflichten und Rechten für Autofahrer heraus

Wildunfälle mit Autos treten gehäuft in der dunklen Jahreszeit auf. Doch wie müssen sich Autofahrer verhalten, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt? Personenschäden sind seltener, Blech- und Tierschäden häufiger. Normalweise springt bei Wildunfällen die Kfz-Versicherung ein. Jedoch muss auf einige Regeln geachtet werden, damit die unschönen Vorfälle nicht auch noch teuer enden. Die Internetplattform finanzen.de veröffentlichte einen Ratgeber in dem der DJV und seine Jäger und Jägerinnen aus Deutschland 35 Expertentipps zum richtigen Verhalten zusammengetragen haben.

Wildunfällen kontrolliert begegnen

Neben den Jägerinnen und Jägern kommen Versicherungsgesellschaften, Juristen, Verbraucherschützer und Automobilexperten zu Wort. „Dem Wild ausweichen ist ein sehr riskantes Manöver. Ein kontrollierter Zusammenstoß ist da meist besser“, so Torsten Reinwald, Pressesprecher des DJVs. Es wird vermutet, dass viele Unfälle, bei denen Autos gegen Bäume prallen auf Wildwechsel und Ausweichmanöver zurückzuführen sind. Wichtig zu wissen ist, dass Versicherungen eine solche Aktion nur zahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie größere Schäden verhindert hat. „So etwas nachzuweisen ist praktisch unmöglich, v.a. wenn das Wild ohne Schaden davon gelaufen ist“, kommentiert Reinwald. Bei Wildunfällen mit verletzten oder gar toten Tieren ist auch für Versicherungen eindeutig, dass der Autofahrer schuldfrei ist.

Ratgeber gibt juristische Tipps für Schäden bei Wildunfällen

Kommt es dennoch zu Wildunfällen mit dem Auto und die Versicherung stellt sich quer, gibt der Ratgeber für Wildunfälle und der DJV praktische Tipps, wie Unfallbeteiligte am besten ihre Rechte vertreten können.

Der kostenlose Ratgeber „35 Experten-Tipps zur Kfz-Versicherung“ kann hier runtergeladen werden.

(djv) Berlin

QUELLE: www.jagd-fakten.de

Verhaltensregeln zur Vermeidung von Wildunfällen

Wildunfälle sind nicht immer vermeidbar, jedoch wird das Risiko erheblich minimiert, wenn man in wildreichen Gebieten immer auf genügend Abstand zum Vordermann achtet und bremsbereit fährt, denn vielleicht muss dieser wegen Wild auf der Fahrbahn plötzlich abbremsen.

Weiterhin sollte man unbedingt die Wildwechselschilder beachten, denn sie stehen tatsächlich nur dort, wo mit starkem Wildwechsel zu rechnen ist. In ländlichen Regionen auf den Außerortsstraßen stets die Fahrbahnränder beobachten und den Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand einhalten. Da die Tiere oft in Rudeln auftreten, sollte man immer mit mehreren Tieren rechnen, die die Straße auf dem kürzesten Weg überqueren wollen. Oft flüchten die Tiere auf der Straße vor dem Fahrzeug her.

Die Geschwindigkeit sollte man deutlich verringern und bei Dämmerung/Dunkelheit die Scheinwerfer des Fahrzeuges auf Fahrlicht abblenden, sobald man Wild auf bzw. neben der Straße wahrnimmt. Durch das Fernlicht wird das Wild geblendet, es bleibt möglicherweise regungslos stehen oder rennt blindlings auf die Lichtquelle zu. Keinesfalls sollte man waghalsige Ausweichmanöver starten, um einen Zusammenstoß mit Wild zu vermeiden.

Steht ein unvermeidbarer Zusammenstoß mit dem Wild bevor, sollte man die Lenkung festhalten und versuchen die Fahrtrichtung beizubehalten. Eine Vollbremsung nur dann durchführen, wenn kein Auffahrunfall mit einem nachfolgenden Fahrzeug droht.

Kein Ausweichen, wenn Gefahr für den Gegenverkehr besteht oder die Gefahr droht, gegen einen Baum zu prallen oder im Straßengraben zu landen. Es gilt möglichst Ruhe zu bewahren und sich bewusst auf den Crash einzustellen. Kommt es trotz erhöhter Vorsicht zu einem Zusammenstoß mit dem Wildtier, sofort anhalten und die Unfallstelle sichern,

indem man das Warnblinklicht einschaltet, das Warndreieck in ausreichender Abstand zur Unfallstelle aufstellt und bei Dunkelheit zusätzlich Fahrzeugbeleuchtung einschaltet.

Mitgeführte Warnwesten sollte man baldmöglichst anziehen und vorhandene Warnleuchten in ausreichendem Abstand aufstellen. Zunächst den verletzten Personen helfen und „Erste Hilfe“ leisten, dann über Notruf die Polizei über den Verkehrsunfall benachrichtigen.

Dies sollte nach der 5 W-Regel erfolgen:
  • Wer meldet?
  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Warten auf Rückfragen?
Sofern dies möglich ist, das tote Tier zur Vermeidung von Folgeunfällen an den Randstreifen schaffen. Wegen der Tollwutgefahr das Tier nicht mit bloßen Händen anfassen.

Durch falsch verstandene Tierliebe nicht das verletzte Tier berühren und sich dadurch unnötig in Gefahr begeben, so zum Beispiel bei Schwarzwild. Sofern das Wild nach dem Zusammenstoß weiterläuft bzw. sich von der Unfallstelle entfernt, sollte man sich die Fluchtstelle und Fluchtrichtung merken, damit durch einen Jäger eine schnelle Nachsuche mit dem verletzten Wild erfolgen kann. Keinesfalls sollte man das Wild mitnehmen. Spuren zu beseitigen, bevor die Polizei den Wildunfall aufgenommen hat, wird die Beweispflicht des Zusammenstoßes erheblich erschweren.

Die Polizei wird bei Kenntnis über den Wildunfall den zuständigen Jagdausübungsberechtigten informieren, sofern nicht selbst durch den Unfallbeteiligten eine entsprechende Benachrichtigung vorgenommen wurde.

Pflichten des Fahrzeugführers nach Wildunfällen

Wie nach jedem Verkehrsunfall treffen die Unfallbeteiligten auch bei Wildunfällen die Pflichten aus § 34 StVO,. d.h. er hat den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden beiseite zu fahren, um weitere Gefahren vorzubeugen. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden gem. §§ 24 StVG, 34 und 49 Abs. 1 Nr. 29 StVO geahndet.

Die nicht zum Zwecke der Ablieferung erfolgte Mitnahme von überfahrenem Wild erfüllt den Tatbestand des § 292 StGB (Jagdwilderei) und damit eines Vergehens. Da das Delikt nur vorsätzlich begangen werden kann, kann straflos ausgehen, wer in einem dem Vorsatz ausschließendem Tatbestandsirrtum handelt, so z. B. Kraftfahrer, der irrtümlich annimmt, ein durch einen Unfall getötetes Wild unterliege nicht dem Jagdrecht.

Personen, die – ohne an der Jagdwilderei beteiligt gewesen zu sein – solches Wild ankaufen oder verarbeiten, können als Hehler im Sinne des § 259 StGB strafbar machen.

Hegering Buchholz i.d. Nordheide            

in der Landesjägerschaft Niedersachsen

In der Jägerschaft Landkreis Harburg



Buchholz in der Nordheide

Hegeringleiter: Christof Aldag

Emsener Dorfstr. 9

21224 Rosengarten

Telefon: 04108 / 1751 

Mobil: 0157 / 30195046

 

Mail:beate.aldag@heitmannshof.de

 

Kontakt:

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